Aktuell müssen Bürgerinnen und Bürger immer wieder dieselben oder ähnliche Daten und Nachweise bei der Antragsstellung von Verwaltungsleistungen erbringen. Viele der zu erbringenden Nachweisdaten liegen der öffentlichen Verwaltung zwar vor, aber meist nicht in der Behörde, die die Anträge für die Verwaltungsleistung oder Erlaubnis prüft. Daher müssen bisher die oftmals analogen Nachweise erst angefordert und dem Antrag hinzugefügt werden.
Hier schafft die Basiskomponente Abhilfe. Zukünftig können digitale Nachweise automatisch in Anträge einfließen, wenn eine Zustimmung dazu vorliegt. Das entlastet sowohl die Antragstellenden, als auch die Verwaltungen und beschleunigt gleichzeitig die Bearbeitung.
Das Umsetzungsprojekt “Basiskomponente Nachweisabruf” setzt das Once-Only-Prinzip und damit eine digitale und medienbruchfreie Nachweiserbringung für die Beantragung von Verwaltungsleistungen um. Zusätzlich werden die zuständigen Verwaltungsmitarbeitenden entlastet, indem arbeitsintensive Prozessschritte bei der Bearbeitung der Nachweiserbringung vollständig entfallen.
Die Basiskomponente Nachweisabruf wird im Kontext der nachfolgenden OZG-Leistungsbündel eingesetzt:
- Geburtsurkunde und Geburtsbescheinigung
- Genossenschaftsregister
- Gewerbezentralregister
- Führungszeugnis
- Handelsregister
- Meldebescheinigung und Melderegisterauskunft
- Schuldnerverzeichnis
- Vereinsregister