Mehr digitaler Service für Berlinerinnen und Berliner
Bild: Doro Spiro
Das OZG hat als oberstes Ziel, Bürgerinnen und Bürgern nutzerfreundliche, digitale Angebote zur Verfügung zu stellen. Kontinuierlich werden die OZG-Leistungen ausgebaut und als digitale Verwaltungsleistung angeboten. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Berliner Prozess der Verwaltungsmodernisierung gehen Hand in Hand. Die Berliner Behörden schaffen Strukturen, um die Digitalisierung voranzutreiben. Diese Strukturen werden genutzt, um auch das OZG umzusetzen.
Die Senatskanzlei steuert und unterstützt
Die Vorgaben des OZG werden mit den Berliner Vorhaben und Prioritäten abgeglichen. Die in Berlin bereits vorhandenen IKT-Basisdienste für E-Government werden ebenfalls einbezogen. Die Senatskanzlei steuert den Prozess, berät und unterstützt vor Ort, damit alle Berlinerinnen und Berliner bald alle Verwaltungsleis-tungen digital durchführen können und der Weg zum Amt entfällt.
Die Hauptstädter profitieren bereits von mehr als 200 online-Dienstleistungen. Dazu gehören zum Beispiel die Online-Anträge für den Bewohnerparkausweis, ALG II, BAFÖG oder Urkundenbestellung.
Kontakt
Der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei -
IKT-Steuerung, Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung, Bürgerdienste und Ordnungsämter
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