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Ergebnisse 1 – 20 von etwa 78500 für Erbschaft

Nachlass - Erbschaft - Testament

Die Amtsgerichte sind als Nachlassgerichte sachlich zuständig für: die amtliche Verwahrung und Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen**die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen. die Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen. mehr

FAQ Erbschaft- und Schenkungsteuer

Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht gilt für Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden, für die die Erbschaft- oder Schenkungsteuer ab dem 01.07.2016 entstanden ist. mehr

Erbschaft- und Schenkungsteuerformulare

Erbschaft- und Schenkungsteuerformulare. Direkt zur Kontaktinformation . Schenkungsteuer. Schenkungsteuererklärung. PDF-Dokument (416.9 kB) Download. Anleitung zur Schenkungsteuererklärung. PDF-Dokument (250.3 kB) Download. Anlage Steuerbefreiung für vermietete Wohnungen (SchSt) PDF-Dokument (121.7 kB) Download. Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen (SchSt) PDF-Dokument (146.4 ... mehr

Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen beantragen - Service Berlin

Durch die besondere amtliche Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen beim Nachlassgericht soll ihre sichere Aufbewahrung bis zum Tod und ihre schnelle Auffindung nach dem Tod des Erblassers / der Erblasserin gewährleistet werden. mehr

Erbrecht - Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen beantragen ...

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort. Folgende Anträge werden – mit Ausnahme sehr dringender und unabweisbarer Eilfälle – nur nach vorheriger Terminvereinbarung hier vor Ort aufgenommen: Erbausschlagungserklärungen. Kirchenaustrittserklärungen. Anträge auf Erteilung eines Beratungshilfescheines. mehr

Merkblatt für Nachlass und Erbangelegenheiten

Merkblatt für Nachlass und Erbangelegenheiten. Der Nachlass ist der Besitz einer verstorbenen Person. Das Nachlass-Gericht regelt die formalen Angelegenheiten in einem Erbfall. Das Nachlass-Gericht ist eine Abteilung im Amts-Gericht. Zuständig ist immer das Nachlass-Gericht in dem Bezirk, in dem die verstorbene Person zuletzt gelebt hat. mehr

Erbrecht - Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen beantragen ...

Bitte beachten Sie, dass die Zahlstelle im Hause ausschließlich Mo - Fr von 9:00 - 13:00 Uhr geöffnet hat. Ab dem 19.04.2022 bleibt aus organisatorischen Gründen das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen. mehr

Ausschlagung der Erbschaft - Dienstleistungen - Service Berlin

Nach deutschem Recht geht eine Erbschaft mit dem Tod einer Person automatisch auf die Erben über. Wenn Sie die Erbschaft nicht antreten wollen, müssen Sie das ausdrücklich erklären (Ausschlagungserklärung*). Wer erbt, erbt auch die Schulden. Wer nicht erben will, muss die Erbschaft ausschlagen. Informieren Sie sich daher rechtzeitig, ob ... mehr

Antrag auf Erteilung eines Erbscheins (ausfüllbar)

gesonderter Vordruck ist auszufüllen! nachgereicht. al der SterbeurkundeO eine Kopie der Sterbeurkundeund bitte um. inen Termin zur Beurkundung eines Erbscheinantrags.Mir ist bekannt, dass die Beurkundung durch das Gericht mit Wartezeiten verbunden ist und ich mich wegen der Beurkundung auch an eine/n beliebige/n Notar/in meiner Wahl wenden kann. mehr

Merkblatt für Nachlasssachen

Die Erbschaft geht mit dem Tode der verstorbenen Person automatisch („kraft Gesetzes“) auf die Erben über. Der Erbschein ist lediglich der Nachweis darüber. mehr

Erbschaftsteuer - Festsetzung - Dienstleistungen - Service Berlin

Bei Erbschaft grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Bei Pflichtteilsanspruch mit der Geltendmachung. Bei Schenkung grundsätzlich mit der Ausführung. Bei Grundstücksschenkung mit der Auflassung i.S.v. § 925 BGB. Einteilung der Erwerber in Steuerklassen mehr

Anleitung zur Erbschaftsteuererklärung

Wenn ein Erwerber Erbschaftsteuer zu entrichten hat, erhält er vom Fi-nanzamt einen Erbschaftsteuerbescheid. Testamentsvollstreckern, Nachlasspflegern oder Nachlassverwaltern wird der Steuerbescheid für die Erben bekannt gegeben; sie haben für die Bezahlung der Erbschafts-teuer zu sorgen (§ 32 ErbStG). mehr

Nachlassinsolvenzverfahren - Durchführung - Service Berlin

Die Einleitung der Nachlassinsolvenz ist nur auf Antrag möglich. Antragsberechtigt ist der Erbe oder bei einer Erbengemeinschaft jeder Miterbe sowie jeder Nachlassgläubiger, der Nachlassverwalter, der Nachlasspfleger oder der Testamentsvollstrecker. mehr

Erbrecht - Verwahrung von Testamenten und ... - Service Berlin

Durch die besondere amtliche Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen beim Nachlassgericht soll ihre sichere Aufbewahrung bis zum Tod und ihre schnelle Auffindung nach dem Tod des Erblassers / der Erblasserin gewährleistet werden. mehr

An das Finanzamt Schöneberg Anzeige eines Erwerbs von Todes wegen (gem ...

Erwerbs dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen.Einer Anzeige bedarf es grundsätzlich nicht, wenn der Erwerb auf einer von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) beruht und si. h aus der Verfügung das ... mehr

Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall - Service Berlin

Versterben im Grundbuch eingetragene Eigentümer, wird das Grundbuch mit dem Erbfall unrichtig. Es besteht die Verpflichtung, das Grundbuch zugunsten der Erbenden berichtigen zu lassen. mehr

Anleitung zur Schenkungsteuererklärung

Wenn zum Vermögensanfall eines Erwerbers begünstigtes Unternehmens-vermögen im Sinne der §§ 13a, 13b, 13c und 19a ErbStG gehört, ist zusätzlich eine „Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen“ auszufüllen und beizufügen. mehr

Nachlassgericht - Standorte - Service Berlin

Nachlassgericht: Für die Entgegennahme von Ausschlagungserklärungen ist eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer: (030) 9023-1164 erforderlich. Mittwochs ist das Nachlassgericht ausschließlich telefonisch erreichbar, d.h.: es werden keine Ausschlagungserklärungen entgegengenommen. mehr

Anzeige einer Schenkung (gem. § 30 ErbStG)

Nach § 30 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist jede Schenkung vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Erwerb dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Zur Anzeige ist auch der Schenker verpflichtet. mehr

Erbrecht - Service Berlin

Sie können jederzeit die Rückgabe Ihres Testamentes aus der besonderen amtlichen Verwahrung verlangen. Ein Erbvertrag, der nur Verfügungen von Todes wegen enthält, kann aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung zurückgenommen und den Vertragsschließenden zurückgegeben werden. mehr