Nach deutschem Recht geht eine Erbschaft mit dem Tod einer Person automatisch auf die Erben über. Wenn Sie die Erbschaft nicht antreten wollen, müssen Sie das ausdrücklich erklären (Ausschlagungserklärung*). Wer erbt, erbt auch die Schulden. Wer nicht erben will, muss die Erbschaft ausschlagen. Informieren Sie sich daher rechtzeitig, ob ... mehr