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Initiative "Draußenstadt" (BESD-Programm)

Im Rahmen der „Initiative Draußenstadt“, einem Förderprogramm der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, vergibt der Bezirk Spandau im Jahr 2021 Mittel in Höhe von bis zu 35 000 € für künstlerische Projekte im Stadtraum oder unter freiem Himmel. Damit sollen den Pandemie-bedingten Einschränkungen im kulturellen Leben Rechnung getragen und Künstler*innen Möglichkeiten der Präsentation eröffnet werden. Freiberuflich arbeitende Künstlerinnen und Künstler sind eingeladen, sich mit Ideen und Konzepten für temporäre Projekte im Bezirk Spandau im Jahr 2021 zu bewerben. Bewerbungen können bis zum 24. März 2021 (Eingang beim Bezirksamt) eingereicht werden. Die Projekte sollen im Zeitraum vom 01.04. – 31.12.2021 realisiert werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden als Projektförderungen an Einzelpersonen, Gruppen, Initiativen bzw. juristische Personen vergeben. Über die Förderwürdigkeit der Anträge entscheidet eine Fachjury, die entsprechende Förderempfehlungen abgibt.

1. Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind Vorhaben und Projekte aller künstlerischen Sparten, z. B. bildende Kunst, darstellende Kunst, Film, Musik, Performance, Literatur und interdisziplinäre Formate. Besonders förderungswürdig sind insbesondere solche kulturellen Angebote, die die Teilhabe vieler Menschen ermöglichen. Die Projekte sollen für den Bezirk Spandau entwickelt und hier präsentiert werden. Ausgeschlossen sind kommerziell realisierbare Vorhaben und solche, die bereits durch andere große Fördergeber wie z. B. den Hauptstadtkulturfonds oder die Spartenoffene Förderung des Landes Berlin unterstützt werden.

Erwünscht sind Bewerbungen von selbständig bzw. freiberuflich arbeitenden Künstler*innen und/oder Initiativen und Projekten, deren Lebens- bzw. Arbeitsmittelpunkt der Bezirk Spandau ist.

Entscheidend für die Auswahl sind die inhaltliche und die künstlerische Qualität der Vorhaben sowie die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

2. Personenkreis/Zielgruppen
Antragsberechtigt sind freiberuflich arbeitende Künstler*innen vorrangig mit Lebens- bzw. Arbeitsschwerpunkt im Bezirk Spandau.

3. Fördervoraussetzungen
Das Projekt muss im Bezirk Spandau realisiert werden. Gemäß den haushaltsrechtlichen Bestimmungen können nur solche Projekte gefördert werden, die vor Erteilung eines Förderbescheides noch nicht begonnen haben.
Für die Realisierung eines temporären kulturellen und künstlerischen Vorhabens im öffentlichen Raum muss i. d. R. ein Antrag auf Sondernutzung bzw. Ausnahmegenehmigung beim Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamts Spandau von Berlin gestellt werden. Falls denkmalschutzrechtliche Bescheide notwendig werden, sind diese bei der zuständigen Denkmalbehörde des Bezirksamtes einzuholen und zu berücksichtigen.
Erst mit dem Nachweis der Beantragung gelten die Antragsunterlagen als vollständig.
Die Antragsteller*innen tragen die Verantwortung dafür, dass alle nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen für die Durchführung der Projekte eingeholt werden. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Vor Erteilung des Zuwendungsbescheides oder eines Werkvertrages darf das Projekt noch nicht begonnen haben/werden. Als vorzeitiger Beginn ist der Abschluss eines Leistung- oder Liefervertrags zu werten. Dies gilt auch, wenn dieser schwebend unwirksam ist. Frühestmöglicher Projektbeginn ist der 01.04.2021. Das Vorhaben muss bis zum 31.12.2021 abgeschlossen werden.

4. Art und Umfang/Höhe der Zuwendung
Es handelt sich um eine Projektförderung. Sie wird in der Regel als Fehlbedarfsfinanzierung vergeben, d. h. die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Differenz zwischen den förderfähigen Kosten und eingesetzten eigenen Finanzmitteln. Es kann aber auch in Ausnahmefällen als Werkvertrag vergeben werden. Die maximale Höhe der Förderung ist in einer Höhe von 35 000,00 € (brutto) festgelegt. Förderfähig sind grundsätzlich alle Ausgaben, die im Rahmen des Projekts anfallen. Dazu zählen neben Honoraren und Sachmitteln z. B. auch Beiträge (bspw. KSK) und Gebühren (bspw. GEMA).
Mindestens 65 % der Ausgaben sind für Honorare anzusetzen.

5. Sonstige Bestimmungen
Die Förderung erfolgt in der Regel über eine Zuwendung als Projektförderung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Achtung: keine Vollfinanzierung). Sie wird gewährt auf Grundlage der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung – LHO – und der Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBest-P).
Die Förderung kann ist Ausnahmefällen als Werkvertrag ausgegeben werden. Die Bestimmungen der ANBest-P sind dann ebenso zu beachten.
Bei Veröffentlichungen ist auf die Förderung in geeigneter Weise und durch Verwendung der zur Verfügung gestellten Logos hinzuweisen:

Gefördert aus Mitteln der „Initiative Draußenstadt“ des Landes Berlin sowie
Mit freundlicher Unterstützung des Bezirksamts Spandau von Berlin, Fachbereich Kultur

Die Logoleiste erhalten die Zuwendungsempfänger*innen vom Fachbereich Kultur.

6. Verfahren

6.1. Antragstellung Für die Antragstellung ist ein Antragsformular zu verwenden, das im Downloadbereich zur Verfügung steht. Folgende Unterlagen sind in 6-facher Ausfertigung spätestens bis zum 24.03.2021 (Eingang) beim
  • Kulturamt Spandau
    Vermerk: „Initiative Draußenstadt“
    Zitadelle
    Am Juliusturm 64
    13599 Berlin einzureichen (Die Pforte ist 24 Stunden besetzt):
  • Ausgefülltes Antragsformular (ein unterzeichnetes Original und 5 Schwarz-Weiß-Kopien)
  • Projektbeschreibung (max. 1 Seite DIN A4)
  • Zeitplan
  • Finanzierungplan (ein unterzeichnetes Original und 5 Schwarz-Weiß-Kopien) – Vorlage siehe Downloadbereich
  • Kurze Selbstdarstellung und exemplarische eigene Referenzprojekte (mit Auswahl-Abbildungen und Links)
  • Bestätigung Kooperationspartner*innen bzw. Spielstättenbescheinigung oder notwendige Genehmigungen (z.B. für Projekte im öffentlichen Raum)
  • Ggf. nähere Erläuterungen über Maßnahmen zur Barrierefreiheit
  • Ggf. Vereinssatzung oder Auszug aus dem Vereinsregister, GmbH-Gesellschaftsvertrag Auszug aus dem Handelsregister
  • Ggf. Anerkennung der Gemeinnützigkeit
  • Ggf. Nachweis über Vorsteuerabzugsberechtigung

Die Anträge sind zu heften und zu lochen (Bitte keine Folien verwenden).

6.2. Vergabe
Eine Fachjury sichtet die eingegangenen Bewerbungen und spricht Förderempfehlungen aus. Die Fachjury besteht aus 5 Mitgliedern aus dem kulturellen Kontext sowie einem Mitglied des Ausschusses für Kultur der BVV Spandau. Die Jurysitzung ist nicht öffentlich. Beratung und Abstimmung finden streng vertraulich statt. Über den Verlauf der Sitzung wird ein Protokoll angefertigt.

Die Jury entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die zu fördernden Projekte werden schriftlich benachrichtigt und erhalten einen Förderbescheid bzw. Werkvertrag. Dieser ist Grundlage für den Projektbeginn.

6.3. Mittelauszahlung
Die Mittelausreichung erfolgt, nachdem der/die Zuwendungsempfänger*in die benötigten Mittel abgerufen hat. Die Mittel dürfen nur insoweit und nicht eher abgerufen werden, als sie innerhalb von zwei Monaten für fällige Zahlungen benötigt werden. Die Mittel können in Teilbeträgen abgerufen werden.

Bei Werkverträgen wird eine ähnliche Regelung vereinbart.

6.4. Mittelabrechnung und Verwendungsnachweis
Innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Projekts, spätestens aber bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres, ist dem Kulturamt Spandau ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser besteht aus einem Sachbericht und dem zahlenmäßigen Nachweis. Der Sachbericht soll folgende Informationen beinhalten: Medienspiegel, Einschätzung des Erfolgs, Besucher*innenzahlen, erreichte Zielgruppen, Kooperationspartner*innen.

Downloads

  • Leitlinie BESD-Programm

    PDF-Dokument (2.4 MB)

  • Information zum Datenschutz

    PDF-Dokument (13.0 kB)

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

    DOCX-Dokument (52.5 kB)

  • Finanzierungsplan/Nachweis der Verwendung

    XLSX-Dokument (34.2 kB)

  • Erklärung zur Leistungsgewährungsverordnung

    DOCX-Dokument (36.0 kB)

  • Einverständniserklärung zur Veröffentlichung im Internet (Transparenzdatenbank)

    DOCX-Dokument (30.5 kB)

  • Liste der zeichnungsberechtigten Personen/rechtsgeschäftliche Vertretung

    DOCX-Dokument (23.3 kB)

Ergebnis der Förderrunde 2021

  • Initiative "Draußenstadt" im Haushaltsjahr 2021

    PDF-Dokument (18.2 kB)