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Drucksache - VII-0282
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .08.2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0282
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Kastanienallee (Prenzlauer Berg) als "verkehrsberuhigten Geschäftsbereich" ausweisen!
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 12.Tagung der BVV am 30.01.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0282:
"Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Verkehrslenkung Berlin dafür einzusetzen, dass die Kastanienallee (Prenzlauer Berg) als "verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" durchgehend mit Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit ausgewiesen wird."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Mit Schreiben vom 13. Mai 2013 hat sich das Bezirksamt an den zuständigen Staatssekretär mit der Bitte um Prüfung des o. g. Ersuchens gewandt. Die Anfrage wurde durch den Leiter der Verkehrslenkung Berlin, Herr Lange, wie folgt beantwortet:
"Wie Ihnen bekannt ist, war die Verkehrssicherheit in der Kastanienallee bereits Prüfgegenstand der Unfallkommission des Landes Berlin. Im Ergebnis dieser umfangreichen Prüfungen auf der Grundlage detaillierter Unfallauswertungen durch die Polizei wurde seitens der Unfallkommission, in der neben Vertretern der Verkehrslenkung Berlin auch Vertreter der Polizei ständige Mitglieder sind und Vertreter der betreffenden Bezirke zielgerichtet eingeladen werden, die Anordnung von Tempo 30 als nicht notwendig erachtet. Der Wunsch nach einer entsprechenden Anordnung entspricht einem allgemeinen Präventionsgedanken, ist jedoch nicht rechtssicher begründbar. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass diese Straße Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes ist und dort als Ergänzungsstraße eine verkehrliche Vorbildfunktion hat. Diese Verkehrsbedeutung rechtfertigt nicht die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen, wie die vorgeschlagene Geschwindigkeitsbeschränkung, aufgrund des baulichen Charakters der Straße. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass Ihrem Wunsch auf Anordnung von Tempo 30 in der Kastanienallee auch weiterhin nicht entsprochen werden kann."
Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann der Bezirk nicht selbständig tätig werden. Ich bitte die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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