Drucksache - 0568/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15. August 2013 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich weiterhin auf Landesebene für die Neutralstellung der Marktverwaltung im Bezirkshaushalt einzusetzen und im Übrigen Möglichkeiten zu prüfen, die Standorte der bezirklichen Wochenmärkte zu erhalten. Vorzugsweise sind die bezirklichen Wochenmärkte weiterhin öffentlich zu betreiben. Als öffentlicher Betrieb der Märkte wird nach Auffassung der BVV auch gewertet, wenn das Bezirksamt Private mit dem Betrieb einzelner Marktstandorte beauftragt und diese selbst durch seine Marktaufsicht überwacht.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Geprüft werden verschiedene Modelle, wie die städtischen Wochenmärkte dem Bezirk erhalten bleiben können. Dazu gehören eine Privatisierung des Marktbetriebes unter Beibehaltung der bezirklichen Aufsicht ebenso wie die Schaffung eines genossenschaftlichen Marktbetriebes. Daneben wurde aber auch an die Regierungsparteien und Koalitionsfraktionen im Abgeordnetenhaus appelliert, die Märkte aus der landesweiten Stellenabbauvorgabe herauszurechnen, um sie in ihrer jetzigen Form erhalten und frei werdende Stellen erhalten und neu besetzen zu können. Die Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Finanzen über die Neutralstellung der Wochenmärkte hinsichtlich des von den Bezirken zu erbringenden Stellenabbaus sind noch nicht abgeschlossen. Mit Schreiben vom 19. Juni 2013 lehnte die Senatsverwaltung für Finanzen den bezirklichen Vorschlag zur Neutralstellung der Wochenmärkte zunächst ab. Zusammen mit den drei anderen Bezirken, die noch städtische Wochenmärkte betreiben, nämlich Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg, werden jedoch noch Gespräche mit der Senatsverwaltung für Finanzen folgen und die Forderung nach einem Erhalt der Wochenmärkte vertreten. Über die Ergebnisse dieser Verhandlungen wird im Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr berichtet werden.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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