Interessenbekundung von gemeinwohlorientierten Trägern für das Pilotprojekt „Solidarisches Grundeinkommen“

Pressemitteilung Nr. 165/2019 vom 10.04.2019

Der Bezirksbürgermeister von Mitte, Stephan von Dassel, informiert:

Mit dem Solidarischen Grundeinkommen (SGE) wird das Land Berlin neben dem Teilhabechancengesetz ein weiteres Arbeitsmarktinstrument zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit anbieten.
Mit dem SGE erhalten Arbeitslose nach dem Übergang vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II eine Beschäftigungsperspektive im sozialen Arbeitsmarkt bei kommunalen Unternehmen, gemeinnützigen Trägern oder in Haupt- und Bezirksverwaltungen.
Die Tätigkeit ist sozialversicherungspflichtig und unbefristet. Sie ist zusätzlich, gemeinwohlorientiert und darf reguläre Arbeit nicht verdrängen. Da Arbeitnehmerüberlassungen ausgeschlossen sind, kann sich das Bezirksamt vorstellen, Kooperationen mit den arbeitgebenden Trägern abzuschließen.

Die genauen Rahmenbedingungen und vor allem die Einsatzfelder sind den beiliegenden Anlagen zu entnehmen.

Das Bezirksamt Mitte ruft gemeinwohlorientierte Träger auf, ihr Interesse an Einsatzfeldern zu bekunden und den entsprechenden Vordruck beim Bezirksamt Mitte über das Postfach Massnahmeplanung@ba-mitte.berlin.de bis zum 26. April 2019 anzufordern.

Die Stellenangebote werden zunächst als Interessenbekundung der Senatskanzlei übermittelt. Sie bilden die Basis für die grundsätzliche Prüfung und Entscheidung einer Förderfähigkeit nach den Rahmenvorgaben des SGE bilden. Berlinweit werden ca. 1.000 Arbeitsplätze gefördert.

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel, Tel.: (030) 9018-32200

  • Eckpunkte Solidarisches Grundeinkommen

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  • Mögliche Einsatzfelder (Cluster) für das solidarische Grundeinkommen

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